Reisebedingungen von Blackforest-Guys

 

Sofern die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen wirksam vereinbart wurden, werden die einzelnen Bestimmungen Inhalt des zwischen dem Kunden und Blackforest-Guys (im folgenden "BFG" abgekürzt) abgeschlossenen Pauschalreisevertrages.

 


Bitte lesen Sie daher in ihrem eigenen Interesse diese allgemeinen Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

1.   Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Buchenden

 

1.1       Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde BFG den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BFG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen.

 

1.3       Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Schwimm- / Saunabäder, Beförderungsunternehmen) sind von BFG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von BFG hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

 

1.5       Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.6       Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt BFG den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

 

1.7       Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BFG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch BFG, an das BFG für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BFG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BFG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt.

 

1.8       Die von BFG gegebenen vorvertraglichen Unterrichtungen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

 

1.9       Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch BFG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BFG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf elektronischen Weg zusenden, wenn der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

 

1.10     BFG weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht. Nach den §§ 312 Abs. 7,  312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht  bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

2. Bezahlung

 

2.1       Nach Vertragsabschluss wird der Reisepreis zu 100% innerhalb der nächsten 7 Tage zur Zahlung fällig.

 

2.2      Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BFG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BFG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. dieser Bedingungen zu belasten.

 

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

 

3.1       Abweichungen wesentlicher Leistungsinhalte von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BFG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen zumutbar und nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

3.2      Eventuelle Entschädigungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BFG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstattet BFG dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB.

 

3.3      BFG ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

 

3.4      Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom BFG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn BFG eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von BFG zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber BFG reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber BFG nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

 

4.1      Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BFG unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

 

4.2      Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BFG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BFG, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

 

4.3.      BFG hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 

  • ab Vertragsschluß bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des Teilnahmepreises,

  • 45 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises,

  • ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises,

  • am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises

 

 

4.4      Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BFG nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

 

4.5      BFG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BFG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BFG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

4.6       Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 

4.7       Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem BFG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

 

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BFG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 

 

6.1      BFG kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene und vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmer-zahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall binnen 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt zurück.

 

6.2       Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der BFG ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

 

6.3       Die späteste Rücktrittsfrist für BFG vom Reisevertrag wegen des Nichterreichens  der  Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, beträgt:  

 

            a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
            b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
            c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

 

6.4     Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat BFG unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

 

6.5 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, Mietwagenkosten oder Bahnfahrkarten, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

 



 

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

 

7.1      BFG kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch BFG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, es sei denn, dass das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von BFG beruht.

 

7.2      Kündigt BFG, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,

 

8. Obliegenheiten/Mitwirkungspflichten des Kunden

 

8.1      Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit BFG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche (gem. § 651m BGB) noch Schadensersatzansprüche (gem.§ 651n BGB) geltend machen

 

  1. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich BFG anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

  2. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von BFG wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

  3. Ist ein Vertreter von BFG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel unverzüglich direkt gegenüber BFG unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

  4. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

 

8.2.      Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, nach § 651l  BGB kündigen, hat er BFG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BFG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

9. Beschränkung der Haftung

 

9.1       Die vertragliche Haftung von BFG für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

9.2       BFG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BFG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

 


BFG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch BFG ursächlich waren.

 

10. Eintrittsgelder für Bäder, Fahrkarten für Busse / Bahnen

 

Eintrittsgelder oder Fahrkarten werden von BFG als Fremdleistungen vermittelt. Vertragspartner ist das jeweilige Unternehmen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistungen von BFG.
Die Bezahlung vor Ort oder auch bei Vorbuchung in Deutschland erfolgt an BFG als Inkassobevollmächtigte, an den BFG die Zahlung weiterleitet.

 

Fahrgemeinschaften der Teilnehmer untereinander (vor, während oder nach der Veranstaltung) sind nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BFG. Dies gilt auch dann, wenn BFG diese vermittelt hat oder die Zahlung weitergeleitet hat.

 

11. Geltendmachung von Ansprüchen; Information über Verbraucherstreitbeilegung

 

11.1     Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7  BGB hat der Reisende gegenüber dem BFG geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

 

11.2    BFG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er  nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. BFG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

12.1   Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BFG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

12.2.    Soweit bei Klagen des Kunden gegen BFG im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

12.3.    Der Kunde kann BFG nur an dessen Sitz verklagen.

 

12.4.    Für Klagen von BFG gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von BFG, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BFG vereinbart.

 

12.5.    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und BFG anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

13. Allgemeines / Nutzung unverschlüsselte E-Mail

 

13.1     Alle Angaben in den Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

 

13.2     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

13.3     Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. BFG übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.

 

13.4. Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben, ist:

 

Blackforest-Guys

 

Turmstraße 12

 

77955 Ettenheim

 

E-Mail: blackforest-guys@email.de
Internet: https://www.blackforest-guys.de

 

 

 

 

 

 

 

 



Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des BüRgerlichen Gesetzbuches

 

 

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 

 

 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Blackforest-Guys trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 

 

 

Zudem verfügt Blackforest-Guys über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 

 

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum BeispielTreibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder –in einigen Mitgliedstaaten –des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil derPauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. BFG hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533 5859, www.ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz verweigert werden.

  • Bitte beachten Sie: Unsere Reisen erfordern eine gesunde Grundfitness zur Ausübung des Programms. Aufgrund der sportlichen Aktivitäten sind die Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in der Regel nicht geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall zur individuellen Klärung der Reiseeignung.

  • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

  • Darüber hinaus gelten unsere Reisebedingungen, die von der homepage (www.blackforest-guys.de) heruntergeladen werden können.

 

  1. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

    www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Stand: Juni 2018